• Home
  • Leistungen … Oldtimerbegutachtung

Oldtimerbegutachtung bei der GTÜ Prüfstelle Quast in Hagen

Historisch schön

Oldtimer-Begutachtung gem. § 23 StVZO (H-Kennzeichen)

Seit Beginn in den 2000ern sind sind unsere  Prüfingenieure des KFZ-Prüfzentrums Quast als GTÜ-Vertragspartner berechtigt, Oldtimerbegutachtungen gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gem. § 29 STVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum. Unsere GTÜ-Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

Wer Fragen zu „seinem Oldtimer“ hat, wendet sich einfach direkt an uns. Wir helfen Ihnen in allen Punkten gerne weiter. Gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) für Ihr Fahrzeug geht.

Sprechen Sie uns an!
GTÜ Prüfstelle Quast in Hagen ... Oldtimerbegutachtung

Quick-Info zum Erwerb der H-Kennzeichnung:

+ Erstzulassung vor mehr als 30 Jahren
+ Vorliegen einer gültigen Betriebserlaubnis oder eines Gutachtens nach § 21 StVZO (Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis)
+ Begutachtung gemäß § 23 StVZO (kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut)
+ Fahrzeug ist in einem guten und erhaltenswerten Zustand
+ Originalzustand oder originalgetreu restauriert
+ zeitgenössische Umbauten bzw. Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre ab Erstzulassung stehen der H-Zulassung nicht entgegen
+ Umbauten, die älter als 20 Jahre sein müssen

Quick-Info zum Erwerb des 07-Kennzeichen:

+ Nachweis zur Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
+ positive Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO
+ örtliche Zulassungsstelle gibt ihre Einwilligung